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Eine Wahlarztpraxis steht im Gegensatz zu Kassenpraxen nicht in einem Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse. Heute führt ein Großteil aller niedergelassenen Ärzte eine Wahlarztpraxis.
Unsere Praxis wird als Wahlarztpraxis geführt. Dr. Steven Moayad hat außerdem einen Kassenvertrag mit der KFA.
Generell deckt ein Wahlarzt mehr als das Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung ab. Wir bieten flexible Ordinationszeiten und geringe Wartezeiten. Ein Wahlarzt betreut im Regelfall weniger Patienten als Kassenärzte. Daher haben Wahlärzte mehr Zeit für die Untersuchungen und das persönliche Gespräch.Selbstverständlich erhalten Sie eine detaillierte Preisauskunft.
Wo und wieviel Kostenersatz bekommen Sie?
Sie erhalten für alle Leistungen, die auch einem Kassenarzt vergütet werden, den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes.
Die Refundierung hängt vor allem von Ihrem Versicherungsbetrag ab. Je nach Vertrag wird entweder der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder aber das gesamte Privathonorar rückerstattet.
Machen Sie auf alle Fälle von der Kostenerstattung Gebrauch!